29.09.2011
Gülleausbringung - Das Vier-Stunden-Gesetz und die Praxis
Im August haben sich die Bundesländer auf eine Konkretisierung der Gülleverordnung verständigt. Die Einarbeitungszeit nach dem Ausbringen der Gülle wird auf höchstens vier Stunden begrenzt. Ab dann gelten die Bußgelder. Die Praxis ist aber oft bereits weiter als die EU-Vorgaben.
Informieren Sie sich mit Hilfe des folgenden Artikels über die aktuellen Diskussionen und Trends der Gülletechnik.
Weitere Informationen: Das Vier-Stunden-Gesetz und die Praxis - Quelle: Eilbote 09/11
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