Bei Traktoren mit einer Breite über 2750 mm ist laut der allgemeinen Betriebserlaubnis eine Kenntlichmachung mit Park - Warntafeln erforderlich. Dieses spiegelt sich auch im §51 c der StVZO wieder. Gerade 900/60 R 42, 800/70 R 38 und Spurweiten über 2,00m sollten berücksichtigt werden!
- Merkmale der Warntafeln
- Teleskopierbar für unterschiedliche Bereifungsbreiten (bis 3 Meter)
- 90 Grad klappbar
- Schaltung der LED - Begrenzungsleuchten über Schaltkontakt
- Klappbare Warntafeln zur Sichtoptimierung