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Maschinenbau / Überbreitenkennzeichnung
 
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Park - Warntafeln

Bei Traktoren mit einer Breite über 2750 mm ist laut der allgemeinen Betriebserlaubnis eine Kenntlichmachung mit Park - Warntafeln erforderlich. Dieses spiegelt sich auch im §51 c der StVZO wieder. Gerade 900/60 R 42, 800/70 R 38 und Spurweiten über 2,00m sollten berücksichtigt werden!

  • Merkmale der Warntafeln
  • Teleskopierbar für unterschiedliche Bereifungsbreiten (bis 3 Meter)
  • 90 Grad klappbar
  • Schaltung der LED - Begrenzungsleuchten über Schaltkontakt
  • Klappbare Warntafeln zur Sichtoptimierung