Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit den Käufern unserer Waren abschließen. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.

II. Vertragsabschluss

  1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis -, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiterübernehmen wir keine Gewähr.
  2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
  3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen wie Konstruktions- oder Formänderungen oder Abweichungen im Farbton, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, bei der Auftragserfassung, in Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

III. Lieferung

  1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. 2. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist kann der Käufer unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.
  2. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Vertrages in Frage stellen können sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

IV. Versand und Verpackung

  1. Der Versand der Ware erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Ware auf unsere Veranlassung durch Dritte zugestellt wird; in diesem Falle sind wir berechtigt, die Zufuhrkosten zu berechnen. Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
  2. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unseremErmessen. Wir übernehmen keine Garantie für den kostengünstigsten Versand.
  3. Erfolgt der Versand mit Mehrwegverpackungen, so ist der Käufer verpflichtet, die Mehrwegverpackung nach erfolgter Lieferung frachtfrei zu rückzusenden. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht in angemessener Frist nach, sind wir berechtigt dem Käufer die Mehrwegverpackung zu Selbstkosten in Rechnung zustellen.

V. Preise

  1. Für die Preise der bestellten Ware gelten unsere Preislisten. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk. Die Preise verstehen sich in unserer Hauswährung (EUR), sofern keine andere Bezeichnung getroffen ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Preisberichtigungen aufgrund von offensichtlichen Irrtümern auf Rechnungen und Preislisten bleiben vorbehalten.

VI. Gewährleistungen und Garantie

Wir leisten für Lieferungen und Dienstleistungen unter Ausschluss weiterer Ansprüche – vorbehaltlich des Abschnittes X. – Gewähr wie folgt:

  1. Alle diejenigen Teile, die sich infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes als mangelhaft herausstellen, sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern. Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Ersetzte Teile werden unser Eigentum.
  2. Der Käufer hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn wir – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung und Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels verstreichen lassen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor, steht dem Käufer lediglich das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. Das Recht auf Minderung des Kaufpreises bleibt ansonsten ausgeschlossen. Weitere Ansprüche bestimmen sich nach Ziffer X. dieser Bedingungen.
  3. Unsere Äußerungen, Äußerungen des Herstellers und seiner Gehilfen, insbesonderein der Werbung oder bei der Kennzeichnung für bestimmte Eigenschaften sowie im Rahmen der Verkaufsgespräche sind unverbindlich, es sei denn, wir haben die Richtigkeit dieser Angaben garantiert.
  4. Eigenschaftsbeschreibungen, insbesondere im Rahmen von Vertragsverhandlungen, Prospektangaben und Werbeaussagen, gelten nicht als Garantie, es sei denn, sie werden ausdrücklich als solche bezeichnet.
  5. Es wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die durch unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Anwender oder Dritte, versäumte Wartungsarbeiten (wenn diese vom Hersteller verpflichtet werden), normale Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische und / elektrische / elektronische / mechanische / oder hydraulische Einflüsse etc. entstanden sind.

VII. Verjährung

  1. Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten, ab dem Datum der Rechnung über das gelieferte Teil. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
  2. Auch bei einem berechtigten Anspruch des Käufers gegen uns aus § 478 BGB (Rückgriff des Unternehmens) ist der Anspruch auf Schadenersatz ausgeschlossen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist. Übersteigt der Wert der Sicherung die gesamten Forderungen von uns an den Käufer um mehr als 10 %, ist der Käufer berechtigt, insoweit Freigabe der Sicherung nach unserer Wahl zu verlangen. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung unserer Ansprüche.
  2. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
  3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Der Käufer garantiert uns insoweit ein freies Zugangsrecht zu seinen Geschäftsräumen zu den üblichen Geschäftszeiten. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

IX. Zahlungen

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu der auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendungen gegen Nachnahme oder Vorauskasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Nachweis eines höheren Schadensbleibt uns jedoch vorbehalten.
  2. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Rechnungen vollständig beglichen sind. Bei Verrechnung von Gutschriften sind Rechnungsbeträge nur dann skontier fähig, wenn auch unsere Gutschriften rückskontiert werden.
  3. Zahlungen werden unabhängig von eventuellen Zahlungsbestimmungen des Käufers gemäß § 366, 367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies zuvor vereinbart wurde.
  4. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, eine Entschädigung von 10 % des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

X. Haftung und Einredebeschränkung

  1. Beim Fehlen garantierter Eigenschaften haften wir für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstehen. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir nicht.
  2. Die Haftung beschränkt sich auf Schäden, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.
  3. Die Haftung ist für jeden Fall beschränkt auf den Betrag, der der Summe unserer Betriebshaftpflichtversicherung entspricht.

XI. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten oder die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Käufers sind ausgeschlossen, es sei den n die Ansprüche sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Alle gegenseitigen Verpflichtungen aus unseren Verkäufen sind in Brual zu erfüllen. Gerichtsstand ist für beide das Amtsgericht Papenburg oder das Landgericht Osnabrück. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Gerichtssitz im Ausland hat.
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferungen in das Ausland.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
  2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.